In einer historischen Abstimmung hatte der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einstimmig eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Am 10.11.2016 treten die Neuregelungen in Kraft.
Damit ist erstmalig die Nichteinverständnislösung Bestandteil des Deutschen Strafrechts. Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Auch sexuelle Belästigung wird zukünftig unter Strafe gestellt. Dadurch sind auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.
„Die Reformierung des Sexualstrafrechts ist ein lange fälliger Schritt für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland“, so Jutta Neubauer, Sprecherin im LFSH.
Bereits im Februar 2013 hatte der LFSH mit seiner Fachtagung „Streitsache Sexualdelikte – Frauen in der Gerechtigkeitslücke?“ auf Missstände im Opferschutz aufmerksam gemacht. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) haben sich die Frauennotrufe bundesweit für die Reformierung des Sexualstrafrechts eingesetzt. Eine vom bff erstellte Fallanalyse zeigt exemplarisch, dass viele sexuelle Übergriffe straffrei ausgingen, weil sie im Gesetzestext nicht erfasst waren. „Wir freuen uns darüber, dass dadurch der Stein ins Rollen gekommen ist und wir jetzt eine eindeutige Botschaft haben: Wer ein NEIN ignoriert, tut Unrecht“ erläutert Angela Hartmann, Landeskoordinatorin des Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) e.V.
Die Reformforderungen haben eine jahrelange rechtspolitische Debatte ausgelöst. Die Fallanalyse und nicht zuletzt die Übergriffe in Köln am vergangenen Silvester haben schlussendlich die Politik davon überzeugt, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Das neue Gesetz kann hier heruntergeladen werden: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2460.pdf%27%5D__1478681888416
Weitere Informationen zum Gesetz und zur Debatte im Vorfeld: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/vergewaltigung-verurteilen.html
Pressemitteilung 10.11.2016
V.i.S.d.P.: Angela Hartmann, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V., Dänische Str. 3 – 5. 24103 Kiel, Tel.: 0431 – 9 96 96 36, info@lfsh.de
Der LFSH ist der Dachverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Schleswig-Holstein. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen.