PETZE-Institut Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG Bundestag gibt Strafverfolgungsbehörde mehr Möglichkeiten im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch

– Ermittler haben nun die Möglichkeit mit künstlich erstellten Missbrauchsvideos Zugang zu Tauschforen zu erlangen und mögliche Täter zu überführen

Kiel | 20.01.2020. Sexueller Missbrauch wird täglich vielfach in Deutschland angebahnt und ausgeführt. Meist hinter verschlossenen Türen, in Familie und sozialem Umfeld. Und dennoch gelangen diese schrecklichen Gewalttaten über Aufnahmen an weitere Täter – öffentlich über das Internet – und doch kann es nur sehr schwer nachgewiesen werden. Anhand der Verschärfung des Gesetzes soll die Strafverfolgung nun durch virtuell erzeugte Videos, die sexuellen Missbrauch zeigen, leichter an die Täter gelangen, sich so auch als Konsument ausgeben und vertrauen zu den Tätern aufbauen.

Ursula Schele, Geschäftsführerin der PETZE, führt dazu aus:

„Die Verschärfung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, um den Ermittlern mehr Möglichkeiten einzuräumen. So lange aber Ladendiebstahl härter bestraft wird als sexueller Kindesmissbrauch sind wir noch weit weg von einer echt angemessenen Lösung.“

Zudem ist es auch gesellschaftlich wesentlich, diese Straftaten als solche zu beschreiben. ‚Ach ist doch nur Kinderpornografie‘.

„Kinderpornografie gibt es eben nicht“,

so Schele,

„Kinder werden missbraucht, gefoltert und ihre schrecklichen Erfahrungen werden zum Vergnügen anderer zur Verfügung gestellt. Das ist schlimmer Kindesmissbrauch, das ist Gewalt, das sollten wir auch als Missbrauchsdarstellungen benennen.“

Cybergrooming, also die Anbahnung von Täter*innen im Netz an Kinder, soll laut neuer Gesetzesvorlage nun auch härter bestraft werden. Denn Kinder und Jugendliche fühlen sich im eigenen Zuhause sicher, so dass die gefühlten Schutzmechanismen, die im analogen Leben bereits versagen, erst recht nicht im Netz greifen. Es ist unablässig, mit den eigenen Kindern zu sprechen. Zur Medienkompetenz in der Familie rät Ann-Kathrin Lorenzen, Referentin für Prävention von digitaler sexualisierter Gewalt:

„Medienerziehung sollte als fester Bestandteil in der allgemeinen Erziehung Platz finden. Eltern müssen präventiv den Einstieg ins Netz begleiten. Mit klaren Regeln und regelmäßigen Gesprächen über Medieninhalte, soll eine solide Basis für eine gute Medienerziehung geschaffen werden; denn Kinder vermuten die Täter eben nicht in Spielen, die sie jeden Tag spielen und die ihnen vertraut sind. Hierbei ist es hilfreich sich zu fragen: Wie würde ich offline entscheiden? – Haben Sie den Mut sich zu positionieren, ‚Nein!‘ zu sagen oder Alternativen anzubieten“.

Jugendschutzfilter können eine Unterstützung sein, die elterliche Aufsichtspflicht aber nicht ersetzen. Denn die Filter erkennen das vermeintlich normale chatten, wie es Täter zu Anbahnung verwenden, eben nicht und Filter können leicht von medienversierten Mädchen und Jungen umgangen werden.

PETZE-Institut für Gewaltprävention
Ursula Schele
Tel.: 0431/91185
E-Mail: ursula.schele@petze-kiel.de


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