Zahlen kindlicher Gewaltopfer nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018

Pressemitteilung des UBSKM zu Zahlen minderjähriger Gewaltopfer nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018

Pressemitteilung

Zahlen minderjähriger Gewaltopfer nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018

Berlin, 06.06.2019  Die Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. stellte am 6. Juni 2019 gemeinsam mit Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, Kathinka Beckmann, Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der Hochschule Koblenz und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zu kindlichen Gewaltopfern vor. Im Jahr 2018 sind 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. Fast 80 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. […]

Im Bereich sexuelle Gewalt sind die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach den §§ 176, 176a und 176b um 6,43 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 14.606 Kinder von sexueller Gewalt betroffen. Das sind 40 Fälle pro Tag, von denen wir Kenntnis erlangen. […] Mit Blick auf die Zahlen im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Kinder stellt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, fest:

„Zu sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen spricht die PKS auch für das Jahr 2018 eine erschütternd deutliche Sprache. Ein weiterhin hohes Niveau der angezeigten Fälle beim Kindesmissbrauch, eine starke Steigerung der Fälle bei den Missbrauchsabbildungen. Das darf niemanden in der Politik kalt lassen. Die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss viel konsequenter angegangen werden. Die Ermittlungsmöglichkeiten müssen weiter geschärft werden. Die IP-Adresse führt zum Täter, weshalb wir in Deutschland dringend eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung brauchen. Nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Staufen appelliere ich dringlich an alle Landesregierungen, Landesmissbrauchsbeauftragte einzurichten, ressortübergreifende Bestands- und Defizitanalysen zum Kinderschutz durchzuführen und konkrete Maßnahmen mit Zeitplan und Preisschild zu vereinbaren. Die hohe Zahl der Missbrauchsfälle darf von keinem Bundesland hingenommen werden. Die Landesregierungen halten den Schlüssel für besseren Schutz und bessere Hilfen in der Hand.“

Download: Pressemappe 
https://beauftragter-missbrauch.de/Pressemappe-Zahlen-minderjaehriger-Gewaltopfer

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