Ausstellung ECHT KLASSE

Hygienekonzept PETZE-Ausstellungen

Hygienekonzept PETZE-Ausstellungen

Stand: 24.06.2020

Durch diese Handlungsempfehlungen möchten wir den ausleihenden Schulen und Institutionen in Schleswig-Holstein Hinweise zur Nutzung der Wanderausstellungen geben. Sie sind in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein verfasst worden und werden regelmäßig auf der Grundlage der geltenden „Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein“ aktualisiert. In anderen Bundesländern sowie auf Kreisebene könnte es leicht abweichende Anweisungen geben.

  1. Grundlage für den Betrieb der Ausstellungen sind jeweils die aktuellen Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie die „Arbeitsschutzstandards COVID 19“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie die „Allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen“ des Robert Koch-Instituts (RKI). Es wird daher empfohlen, die neue Corona-Bekämpfungsverordnung nebst ihrer Begründung zusätzlich zu dieser Handreichung zu lesen, da die Verordnung die rechtlich verbindlichen Regeln enthält.
  2. Die Nutzung der Ausstellungen sollte analog zum eigenen Hygienekonzept auf den Verordnungen der lokalen Gesundheitsämter beruhen.
  3. Nutzen Sie auch deutlich sichtbare Aushänge im Eingangsbereich mit verständlichen und gut lesbaren Informationen zu den Kontaktbeschränkungen, mit dem Hinweis auf Zugangsbeschränkungen, beispielsweise zur zugelassenen Höchstzahl der Personen. Wir empfehlen für den Besuch der Ausstellung – wenn möglich – die Zahl der Nutzenden auf 15 (halbe Klassenstärke) zu reduzieren, um die Abstandsregeln einhalten zu können.
  4. Vor und nach jedem Durchgang sollte die Möglichkeiten zum Händewaschen bzw. Desinfizieren gegeben sein.
  5. Die regelmäßige Reinigung der Oberflächen nach jedem Durchgang sowie das regelmäßiges Lüften der Ausstellungsräume müssen gewährleistet sein.
  6. Eine enge Begegnung von Besucherinnen und Besuchern muss vermieden werden. Daher dürfen die Innenräume der ECHT KRASS-Ausstellung nur jeweils von einer Person zur Zeit betreten werden.
  7. Das Lesezelt darf ebenfalls jeweils nur von einem Kind zur Zeit benutzt werden.
  8. Bei den Ausstellungen ECHT KLASSE und ECHT STARK darf wg. „Spuckschutz“ die Nein-Sagen-Ampel nicht genutzt werden. Sie wird von der PETZE daher außer Betrieb genommen (zugeklebt).
  9. Führungen durch die Ausstellungen müssen die Einhaltung des Abstandsgebots, der Hygienemaßnahmen und der Zugangskontrollen sicherzustellen. Die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.
  10. Das Transportunternehmen der PETZE baut die Ausstellung auf und desinfiziert einmal alle relevanten Flächen und Einzelteile. Die ausleihende Institution/ Schule stellt sicher, dass die Ausstellung nach jedem Durchgang einer Klasse/ Gruppe 1x desinfiziert wird. Achten Sie dabei insbesondere auf Druck- und Drehknöpfe sowie die Hörmuscheln.
  11. Die Begleitmaterialien der PETZE werden unter den aktuell üblichen Hygiene-Standards versandt.

 

Links zu Ihrer weiteren Information

 

Wir freuen uns sehr, dass Sie auch in diesen schwierigen Zeiten den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt nicht vernachlässigen und wünschen Ihnen und den Besuchenden viel Freude, gute Erkenntnisse und Erfolg mit den PETZE- Ausstellungen.

Zurück zur Ausstellungsübersicht 

 

Jetzt teilen:

PETZE – Prävention von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch