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Pressemitteilung: Petze und Landesbeauftragte wollen wirksamen Gewaltschutz in Einrichtungen

Kiel, 20. Januar 2023. Gemeinsam mit der Petze – Institut für Gewaltprävention legt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries heute eine Information zum wirksamen Gewaltschutz in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vor. Da Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich von Gewalt betroffen sind, soll ihr Menschenrecht auf Unversehrtheit stärker in den Blick  genommen werden.

Studien belegen, dass insbesondere Frauen mit Behinderungen gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt sind. Dies geschieht auch im vermeintlich geschützten Rahmen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Der Gesetzgeber hat auf der Grundlage der  Behindertenrechtskonvention die Träger von Einrichtungen explizit verpflichtet, ihren Schutzauftrag zu erfüllen und Gewaltschutzkonzepte für ihre Dienste einzurichten.

Präventionsmaterial zum Download - Wirksamer Gewaltschutz

Der gesetzliche Auftrag muss nun in den Einrichtungen umgesetzt werden. Petze und die Landesbeauftragte haben dazu eine  Information erarbeitet, damit die Einrichtungen wirksame Konzepte einrichten können. 

Links zu den Broschüren PDF:

Die Geschäftsführerin der Petze, Heike Holz:

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und
umgesetzt werden. Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.  Diese Checkliste wird die Einrichtungen im gelebten Gewaltschutz unterstützen.“

Die Landesbeauftragte betont:

„Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei
der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Die Schutzkonzepte müssen daher aus der Perspektive der betreuten Personen erarbeitet werden, mit ihnen in einem gemeinsamen Prozess so entwickelt werden, dass sie für sich Wege finden ohne beängstigende Situationen oder Übergriffe ausstehen zu müssen. Die Informationen sind auch in leichter Sprache verfasst, damit möglichst viele Menschen in den Einrichtungen mit ihnen umgehen können. 

 

PDFDiese Pressemitteilung als PDF: http://www.ltsh.de/presseticker/2023-01/20/11-26-03-3777/PI-Y8psOzd3-lt.pdf

Verantwortlich für diesen Pressetext: Michaela Pries, 24105 Kiel
Kontakt: Dirk Mitzloff, 0431 988-1624
Die Beauftragte im Internet: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/lb

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Pressemitteilung: PETZE-Institut für Gewaltprävention wird bei der Umsetzung zu Gewaltschutzmaßnahmen in Zukunft von einem Beirat bestehend aus Menschen mit Beeinträchtigung begleitet

Mitbestimmt durch Gründung eines Beirats

Kiel | 08.11.2022. Das PETZE-Institut für Gewaltprävention ist seit diesem Jahr vom Land Schleswig-Holstein beauftragt, die Implementierung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu begleiten. Die Grundlage hierfür bietet der §37a im SGB 9 und der §10 im Landesrahmenvertrag des Landes Schleswig-Holstein. Beide besagen, dass Einrichtungen der Eingliederungshilfe Menschen durch Gewaltschutzkonzepte schützen müssen. Diese Gewaltschutzkonzepte haben zum Ziel, die – sexualisierte – Gewalt in den Einrichtungen gegen Menschen mit Behinderung zu minimieren, im besten Fall zu verhindern. Damit diese nicht als Papier im Schrank verweilen, sondern wirksame, nachhaltige und gelebte Einrichtungskultur werden, ist es notwendig, dass Leitungen, Fachkräfte und Menschen mit Beeinträchtigung gemeinsam an so einem Gewaltschutzprozess arbeiten. Neben den Prozessen in den Institutionen, ist es PETZE wichtig, eine unabhängige Struktur zu schaffen, die einen Blick auf Gewaltschutz wirft. Dafür wurde im gesamten Land nach Vertreter*innen gesucht, die Menschen mit Beeinträchtigung eine Stimme geben und den Beirat Sicher. Selbstbestimmt. bilden. 

„Für Gewaltschutzkonzepte, die Menschen mit Beeinträchtigung schützen sollen, gibt es keine Blaupause. Es ist daher dringend erforderlich, die Menschen zu beteiligen, die geschützt werden sollen“,

so Ann-Kathrin Lorenzen, Fachbereichsleitung für den Bereich Teilhabe im PETZE-Institut.

„Mitbestimmung funktioniert nur, wenn die dafür notwendigen Strukturen geschaffen werden und dafür sind wir als Gesellschaft verantwortlich“,

so Lorenzen weiter.

Das erste Treffen des Beirats findet am Dienstag, den 8.11.22 von 13.30-16.00 Uhr in der Pumpe Kiel statt.

Heike Holz, Geschäftsführerin des PETZE-Instituts:

„Wir freuen uns über das große Engagement und sind uns sicher, dass wir durch die aktive Arbeit des Beirates viel lernen werden. Gewaltschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und qualitativ hochwertige Prävention misst sich an dem Grad der Mitbestimmung. Gute, qualitativ hochwertige Präventionsarbeit gelingt nur mit den Menschen, auf die der Schutz gerichtet ist.“

Wir laden Sie herzlich ein, über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Schutz vor sexualisierter Gewalt zu berichten. Bitte wenden Sie sich an: petze@petze-kiel.de oder 0431/ 92333.

Über das PETZE-Institut für Gewaltprävention:
Der Schutz von Schutzbedürftigen vor sexualisierter Gewalt ist seit 30 Jahren zentrales Anliegen des PETZE-Institut für Gewaltprävention. Wir bilden Erwachsene fort, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen arbeiten – in Kiel, Schleswig-Holstein und darüber hinaus.

PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH,
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
V.i.S.d.P.: Ann-Kathrin Lorenzen, PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH, Kiel 

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